Die Gemeinde Bönnigheim verpflichtet sich, die von dem Kloster Bebenhausen aus gutem Willen gemachten Auslagen zur Erbauung einer Mauer zum Schutz des Ortes in bestimmten Terminen und Summen zurück zu erstatten, bei Zahlungsverzögerung bis zur Abtragung der Schuld Bürger als Geiseln zu stellen und des Klosters Güter um Bönnigheim (Bunnenkein) von Lasten frei zu lassen, die Rechte des Grafen von Hohenberg, ihres Herrn, in alle Wege vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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