Winnenden, Geistliche Verwaltung (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 120
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Geistliche Ämter (dem Kirchenrat unterstellt)
1570-1804 (Nt bis 1816)
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand enthält Archivalien der Geistlichen Verwaltung Winnenden, die im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) im Jahr 1807 an letztere gelangten. Die Geistliche Verwaltung war für Rechte und Einkünfte von Pfarrei- und Kaplaneipfründen, seit 1700 auch für die zuvor von einer eigenen Klosterverwaltung verwalteten Einkünfte des Klosters Lorch im Amt Winnenden zuständig.
Inhalt und Bewertung
Vorhanden sind einige Rechnungsbände (ab 1619) und Lagerbücher (u.a. des Klosters Lorch). Weitere Archivalien gleicher Provenienz finden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.
Vorbemerkung: Die Geistliche Verwaltung Winnenden entstand durch Herzog Christophs Neuordnung des altwürttembergischen Kirchenguts 1560. Ursprünglich gehörten in ihre Zuständigkeit hauptsächlich die Besitzungen und Einkünfte der aus vorreformatorischer Zeit überkommenen Pfarrei- und Kaplaneipfründen im Amt Winnenden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurden durch die herzoglichen Reskripte vom 20. Oktober und 12. November 1700 dann noch die bisherigen Besitzungen und Einkünfte der Klosterverwaltung Lorch im Amt Winnenden (zu Oppelsbohm, Rettersburg, Bretzenacker, Steinach, Ölhardtsweiler, Breuningsweiler, Buoch, Öschelbronn, Drechselhof) der Geistlichen Verwaltung Winnenden zugewiesen. Bei dem umfassenden Austausch von Gütern und Einkünften zwischen der Kgl. Hof- und Domänenkammer (als Verwalterin des Privatbesitzes des Hauses Württemberg) und der staatlichen Finanzkammer unter König Friedrich gelangten die Güter der Geistlichen Verwaltung Winnenden zusammen mit denen der Kellerei Winnenden (Kgl. Verordnung vom 11. März 1807, Reg. Bl. S. 21ff) an die Kgl. Hof- und Domänenkammer. Diese richtete in Winnenden eine eigene Kameralverwaltung (das spätere Hofkameralamt Winnenden) ein, die alsbald die Akten der Geistlichen Verwaltung Winnenden als Vorakten übernahm. Zuletzt lagerten diese Akten im Schloß Monrepos. Von dort kamen sie im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Unter den hiernach verzeichneten Archivalien befinden sich auch zwei Lagerbücher Kloster Lorcher Provenienz (Bd. 17 und 18). Diese sind 1700 mit den Besitzungen und Gefällen des Klosters Lorch im Amt Winnenden an die Geistliche Verwaltung Winnenden gelangt. Sie wurden aus praktischen Gründen im vorliegenden Bestand belassen und im Anschluß an jene Lagerbücher aufgestellt, die den ursprünglichen Besitz der Geistlichen Verwaltung beschreiben. Die bei der Geistlichen Verwaltung nach 1700 angelegten Lagerbücher über den ehemaligen Lorcher Besitz reihen sich den beiden Lorcher Bänden an. Der Bestand GL 120 umfaßt in 34 Bänden bzw. Büscheln 1,3 lfd. m. Die Archivalien haben in früherer Zeit durch Feuchtigkeit und Holzwürmer gelitten. Archivalien gleicher Provenienz enthalten die staatseigenen Bestände A 425 L (Winnenden G) und A 303 (Geistliche Ämterrechnungen) im HStAS. Archivalien anderer Provenienz betr. die Geistliche Verwaltung Winnenden finden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart vor allem in den Spezialakten des Kirchenrats (A 284) und der Heiligendeputation (A 288). Ludwigsburg, Juli 1965 Dr. W. Grube
Der Bestand enthält Archivalien der Geistlichen Verwaltung Winnenden, die im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) im Jahr 1807 an letztere gelangten. Die Geistliche Verwaltung war für Rechte und Einkünfte von Pfarrei- und Kaplaneipfründen, seit 1700 auch für die zuvor von einer eigenen Klosterverwaltung verwalteten Einkünfte des Klosters Lorch im Amt Winnenden zuständig.
Inhalt und Bewertung
Vorhanden sind einige Rechnungsbände (ab 1619) und Lagerbücher (u.a. des Klosters Lorch). Weitere Archivalien gleicher Provenienz finden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.
Vorbemerkung: Die Geistliche Verwaltung Winnenden entstand durch Herzog Christophs Neuordnung des altwürttembergischen Kirchenguts 1560. Ursprünglich gehörten in ihre Zuständigkeit hauptsächlich die Besitzungen und Einkünfte der aus vorreformatorischer Zeit überkommenen Pfarrei- und Kaplaneipfründen im Amt Winnenden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurden durch die herzoglichen Reskripte vom 20. Oktober und 12. November 1700 dann noch die bisherigen Besitzungen und Einkünfte der Klosterverwaltung Lorch im Amt Winnenden (zu Oppelsbohm, Rettersburg, Bretzenacker, Steinach, Ölhardtsweiler, Breuningsweiler, Buoch, Öschelbronn, Drechselhof) der Geistlichen Verwaltung Winnenden zugewiesen. Bei dem umfassenden Austausch von Gütern und Einkünften zwischen der Kgl. Hof- und Domänenkammer (als Verwalterin des Privatbesitzes des Hauses Württemberg) und der staatlichen Finanzkammer unter König Friedrich gelangten die Güter der Geistlichen Verwaltung Winnenden zusammen mit denen der Kellerei Winnenden (Kgl. Verordnung vom 11. März 1807, Reg. Bl. S. 21ff) an die Kgl. Hof- und Domänenkammer. Diese richtete in Winnenden eine eigene Kameralverwaltung (das spätere Hofkameralamt Winnenden) ein, die alsbald die Akten der Geistlichen Verwaltung Winnenden als Vorakten übernahm. Zuletzt lagerten diese Akten im Schloß Monrepos. Von dort kamen sie im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Unter den hiernach verzeichneten Archivalien befinden sich auch zwei Lagerbücher Kloster Lorcher Provenienz (Bd. 17 und 18). Diese sind 1700 mit den Besitzungen und Gefällen des Klosters Lorch im Amt Winnenden an die Geistliche Verwaltung Winnenden gelangt. Sie wurden aus praktischen Gründen im vorliegenden Bestand belassen und im Anschluß an jene Lagerbücher aufgestellt, die den ursprünglichen Besitz der Geistlichen Verwaltung beschreiben. Die bei der Geistlichen Verwaltung nach 1700 angelegten Lagerbücher über den ehemaligen Lorcher Besitz reihen sich den beiden Lorcher Bänden an. Der Bestand GL 120 umfaßt in 34 Bänden bzw. Büscheln 1,3 lfd. m. Die Archivalien haben in früherer Zeit durch Feuchtigkeit und Holzwürmer gelitten. Archivalien gleicher Provenienz enthalten die staatseigenen Bestände A 425 L (Winnenden G) und A 303 (Geistliche Ämterrechnungen) im HStAS. Archivalien anderer Provenienz betr. die Geistliche Verwaltung Winnenden finden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart vor allem in den Spezialakten des Kirchenrats (A 284) und der Heiligendeputation (A 288). Ludwigsburg, Juli 1965 Dr. W. Grube
34 Bände (1,1 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET