Landgraf Ludwigk von Hessen genehmigt als Lehnsherr, daß Frederich Raven von Kansteyn mit Zustimmung seiner Brüder, Vettern und gaenerben dem Herrn Reynharde Reynhardes, Priester, seinen Anteil an dem Zehnten zu Sylen für 110 Gulden auf Wiederkauf verkauft. uff mitwachen nach s. Andreas tagk

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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