Sigmund von Hornstein, Landkomtur des Deutschen Ordens der Ballei Elsaß und Burgund, Komtur zu Altshausen, verleiht seinem Schreiber in Altshausen Jakob Untz und dessen Ehefrau Magdalena Hornsteinerin ein zur Komturei gehörendes Gütlein in Altshausen mit Haus, Hofstatt, Scheuer und Garten samt zugehörigen Äckern und Wiesen. Es liegt zwischen den Bestandhäusern des Michel Boll genannt Clauber und des Schreiners Jörg Hösch und grenzt hinten an den oberen Brühl. Zuvor war es an Hans Gelterlin verpachtet. Sie müssen es selbst bewohnen. Wenn es andere besitzen, müssen diese Ordensuntertanen bzw. Leibeigene sein, die dem Komtur genehm sind. Sie dürfen nichts veräußern oder verpfänden. Solange Untz Schreiber ist, zahlt er keinen Zins. Scheidet er aus dem Dienst und läßt er das Gütlein durch andere bewirtschaften, entrichtet er jährlich acht Tage vor oder nach Martini bzw. zu den üblichen Zeiten den ordentlichen Zins, d.h. 1 lb 4 ß h Heugeld sowie je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 20 Eier, 1 Seefahrt, 1 Henne. 7 ß sind für den Kleinzehnten zu zahlen. Beim Tod der Beliehenen und Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim. Sie müssen es dann im kommenden März räumen und, wie es ortsüblich ist, die "hofrichtin" mit Mist, Heu, Stroh und anderem zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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