1620 Okt. 12 (Mo) - Flecken Nordhausen (in Peter Muningers Wittiben Würths-Behaußung) Vom Notar und gen. Zeugen fordern Dr. iur. utr. Johann Pfeffer, gräflich oettingischer Rat und Amtmann zu Wallerstein, Johann Christoph Kapfer, Kastner im Ellinger Haus des DO zu Nördlingen, und Johann Gregor Kürßinger, Vogt des DO zu Dinkelsbühl, unter Überreichung eines wörtlich inserierten Zettels, zur Beendigung der Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Nordhausen und Oberschneidheim wegen Trieb, Trab und Blumenbesuch an der durch die Obrigkeit vorzunehmenden Steinsetzung teilzunehmen. Zugleich übergeben sie eine ebenfalls wörtlich inserierte Beilage Lit. A, in der die durch die Obrigkeit vermittelte Triebgrenze beschrieben ist. - Nach der Steinsetzung stellt Jakob Keßler, beim Kammergericht Speyer immatrikulierter Notar, über all dies für die beiden Gemeinden zwei Notariatsinstrumente aus. Z.: 1) Hans Hoffmann von Wallerstein, 2) Balthasar Hoffherr von Ellwangen Ausf. Perg. - Notariatssignet I[acobi] K[essler] N[otarii], gestempelt, mit eigenhändiger Devise - Rv. Prov.: Kastenamt Nördlingen, Vogteiamt Schneidheim RSig.: N. 20, korrigiert aus: 13; 20); Nro 24 ASig.: Bü 24; 276

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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