Berufungssache der Kinder I. Ehe des Rötger Stöve, nämlich des Jakob und Hilbrand Stöve, Frau Henrich zum Newenhaus, Frau Johan Werneke und Frau Herman von Öseden, Kläger ./. Anna Elferding, Witwe Werner Kock, jetzt Frau Johan Heerde, Beklagte. Rötger Stöve hatte aus II. Ehe eine Tochter Gertrud, die seine Erbin wurde und mit Werner Kock verheiratet war. Er hat den Klägern einen Rentbrief geschenkt, aber nicht übergeben. Die Beklagte soll ihn herausgeben.