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Gertrud Bocken, Witwe Arnds van den Sande, und als ihr Momber ihr Sohn Claeß van den Sandt, dieser auch namens seiner Brüder und Schwestern, verkaufen dem Johann Winter, Kanoniker zu Xanten, bzw. den Inhabern dieser Urkunde für eine ihnen bezahlte Geldsumme zugunsten der Armen eine Erbjahrrente von 3 Joachimstalern, zahlbar am Margaretentag [13. Juli] von 1562 an in Nimwegen in den Hof von Xanten oder pfändbar wie im Amt zwischen Maas und Waal üblich aus einer Hofstatt von 4 Morgen Land im Kirchspiel Afferden im Amt zwischen Maas und Waal, im Osten nächst Erbe des Heimerick Janßen, im Süden nächst dem Krum landt, im Westen und Norden nächst der gemeinen Straße gelegen, sowie aus allen ihren übrigen Gütern. - Verzichterklärung und Währschaftsgelöbnis. - Sie können die Rente jeweils am Margaretentag mit 60 Joachimstalern und den Rückständen nach halbjähriger Kündigungsfrist einlösen. - Gertrud und Claes kündigen ihre Siegel an. Sie bitten Berndt Voirtbroick (Vuert-) und Robert Frederix (-ricks), beide Erbpächter im Amt von Maas und Waal, um Mitbesiegelung, die von denselben bestätigt wird. Gegeven 1561 den irsten dagh Iulii der maent.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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