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Ermahnung des Dompropst Adolph Henrich Droste
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Ratsarchiv (bis 1802) >> 13 Kultus-, Kirchen- und Schulsachen (A XIII) >> 13.31 Kultusabteilung (Aa XIII - erfasst durch Karl Utsch)
4. September 1639
Enthält: Dompropst Adolph Henrich Droste ermahnt die Gläubigen, an Sonn- und Feiertagen landwirtschaftliche Arbeiten jeglicher Art zu unterlassen, falls nicht die Erlaubnis eines Archidiakons eingeholt ser, da sonst unnachsichtlich Strafen verhängt werden. Auch Ermahnung an den Rat, dem Archidiakon nicht vorzugreifen. In der Lambertikirche verlesen. Abschrift
Archivale
Edition: Karl Utsch: Kultusabteilung des Stadtarchivs Münster, Münster 1937, S. 42.