Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage (vor dem Ratsgericht) des Bäckers Heinrich zum Broke gegen Melchior Schwering auf der Rotenburg. Die Parteien streiten um den Besitz des diskutierten Hauses des Notars Johann Neuhaus auf der Rotenburg, das der Kläger gekauft hat.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klage (vor dem Ratsgericht) des Bäckers Heinrich zum Broke gegen Melchior Schwering auf der Rotenburg. Die Parteien streiten um den Besitz des diskutierten Hauses des Notars Johann Neuhaus auf der Rotenburg, das der Kläger gekauft hat.
Enthält: Erwähnt werden Christian Moneil, Engelhardt Engelberdinck und Herman Bisping, Provisoren der Elemosyne zu Ägidii; Lic. Franz Mucerus und Lic. Heinrich Bünichman, Provisoren des Kirchspiels Ägidii; Johan Heerde; Herman zur Merss; Johan Bocholtz; Lambert Schütte.