Vor dem Straßburger Hofgericht übergibt Heinrich, Propst der Stiftskirche zu Honau (ecclesie Honaugensis) dem Kloster Allerheiligen einen Hof, genannt der Witterinne-Hof zu Ebersweier, ferner den sogenannten Wiedergrünshof zu Zusenhofen und eine Matte zu Willstätt, zu einer Jahrtagsstiftung für sich und seine Eltern.