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Gießen: Bekennen Bürgermeister und Rat zu Gießen, dass sie zu Abstattung der Beschwerden, so den Bürgern durch Abgrabung ihrer Güter auch Niederle...
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 7 Orte, Buchstabe G >> 7.10 Gießen
1532 Mai 25
Hessen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gießen: Bekennen Bürgermeister und Rat zu Gießen, dass sie zu Abstattung der Beschwerden, so den Bürgern durch Abgrabung ihrer Güter auch Niederlegung etlicher Häuser und Scheuern zugestanden, auch zur Erhaltung notdürftiger Baue, an Wegen, Stegen und Brücken mit Verwilligung ihres gnädigen Fürsten und Herrn 500 fl. zu Fritzlar auf gebührliche Pension auf drei Jahre lang geborget und sagen darauf ihrer fürstlichen Gnaden zu in guter wahrer Treue an Eidesstatt, dieselbigen 500 fl. in den nächsten drei Jahren nach dato aus und mit gemeiner Stadt Einkommen der jährlichen Renten zu bezahlen