Urkunde 2
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
Stift St. Goar >> Urkunden
22.4.1344
Regest: Johannes, Erzbischof von Edessa (Edessensis) und die Bischöfe Bernhard von Ganos (Ganensis), Thomas von Sirmium (Cunensis), Gregor von Oppido (Oppidensis), Gregor von Salvinen (Salvinensis), Amedeus von Lango (Langonensis), Heinrich von Budua (Buduanensis), Raphael von Nebbio (Nebiensis), Manfred von Ajaccio (Aiacensis), Avancius Rauchnensis (Ragusa ?), Peter von Cagli (Calliensis), Anton von Trapezus (Trapesundensis), Bonifazius von Krbava (Corbaviensis), Johannes Mescarensis (= Mestauren in Armenien), Marinus von Stagno (Stagnensis), Johannes von Zeugg (Signensis) und Hugolin von Parma (Parmensis) verleihen allen Christgläubigen, die nach reumütiger Beichte das Hospital St. Crucis und der Hl. Nikolaus, Antonis und Katharina bei St.Goar am Ufer an den. Festen des hl. Kreuzes und der Hl. Nikolaus, Antonius und Katharina und an nachbenannten Festen: Geburt des Herrn, Beschneidung, Epiphanie, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, Kreuzerfindung und Kreuzerhöhung, Erzengel Michael, an den einzelnen Marienfesten, am Geburtstag und am Tage der Enthauptung des Hl. Johannes d. Täufers, der hl. Apostel Peter und Paul und aller Apostel und Evangelisten, am Feste Allerheiligen und am Allerseelentage und in der Oktav derjenigen Feste, die eine Oktav haben, ferner an den Festen der hl. Stephanus, Laurentius, Georg, Martin, Gregor, Maria Magdalena, Margaretha und an allen Sonntagen zum Zwecke der Andacht, des Gebetes oder der Wallfahrt besuchen oder an den Messen, Predigten, Metten, Vespern oder sonstigen Gottesdiensten, Seelenmessen und Begräbnissen teilnehmen oder die den Leib des Herrn oder das hl. Öl, wenn es zu Kranken der Hospitale getragen wird, begleiten, oder die beim Abendläuten knieend drei "Ave Maria" beten und die zur Fabrik für Kerzen und Schmuck ihre hilfreiche Hand ausstrecken oder in ihrem Testament oder sonstwie Gold, Silber, Gewänder, Bücher, Kelche, Betten, Leinentücher, Renten, Äcker, Ländereien, Besitztum, Schafe, Rinder, Tiere oder sonstige dem genannten Hospital dienliche Dinge schenken und die für den Wäpling Tilmann von Boxberg und dessen Eltern und Freunde und für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter des Hospitals beten, einen Ablass von 40 Tagen, unter Vorbehalt der Zustimmung des Diözesans. Es siegeln die Aussteller. Datum Avinione XXII. die mensis Aprilis anno domini 1344 et pontificatus domini Clementis pape VI. anno secundo. Ausf. Perg. (beschädigt), gemalte Initiale (Kreuzigungsgruppe, daneben knieender Stiftsherr mit Spruchband: Wernherus dictus Mergreilr fundator). Von den Siegeln nur zwei ger. Bruchstücke erhalten. Angeheftet Urk Nr. 3.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:19 MEZ