Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass ihm von den Erben des verstorbenen Konrad Swicker (Sweickers Conntzen), ehemals Amtmann zu Lützelstein, dessen liegende und fahrende Habe "zugestannden" worden war, die er angenommen und durch seinen Unterlandvogt im Elsass, Jakob von Fleckenstein, und seinen Zinsmeister zu Hagenau, Balthasar Imhof (Walthazar im Hoff), an Jakob Zöller zu Hagenau (Jacoben Zoller zw Hagennaw) und dessen Erben um empfangene 64 Gulden verkauft hat. Die auf den Gütern liegenden Zinsen soll der Käufer ausrichten, finden sich weitere, will der Pfalzgraf ihn schadlos halten. Kurfürst Philipp versichert Währschaft und Einsetzung in das Haus mit Zubehör, wie es vor dem Gericht zu Hagenau mit Hand und Halm üblich ist.