Johann Konrad Krafft von Dellmensingen, Vogt des ulmischen Amts Albeck, trifft mit Juliana Katharina, geb. Fingerlin und Witwe des verstorbenen Marx Konrad von Letzen, eine Heiratsabrede. Aus ihrer ersten, 1713 geschlossenen Ehe bringt die Braut zwei Söhne, Johann Konrad und Marx Konrad, mit. Sie trägt 3.000 fl., Johann Konrad Krafft 2.000 fl. zum gemeinsamen Heiratsgut bei. Es folgen fünf Artikel über verschiedene erbrechtliche Varianten für den Todesfall eines Ehepartners, abhängig von der Existenz gemeinsamer Kinder. Für den Fall, dass es zu Differenzen zwischen den Ehepartnern bzw. den Kindern kommen würde, sollen aus der "Freundschaft" der Partei jeweils vier Herren zur Schlichtung bestimmt werden. Können auch diese keine Einigung erzielen, soll (notfalls per Los) ein Obmann gewählt werden.