Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Übereignung von Grundstücken der ehemaligen Festung am Seetor in Dresden an die Besitzer der angrenzenden Häuser auf der Contrescarpe [eigtl. Contreescarpe, Grabenrand bei Befestigungen] gegen Entrichtung eines Erbzinses
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Übereignung von Grundstücken der ehemaligen Festung am Seetor in Dresden an die Besitzer der angrenzenden Häuser auf der Contrescarpe [eigtl. Contreescarpe, Grabenrand bei Befestigungen] gegen Entrichtung eines Erbzinses