Rückständige Zinsen (Pensionen) in Höhe von 2470 Rtlr. aus 2 Kapitalien von 1200 und 2000 Rtlr., die die Stadt Andernach 1632 bei Dambroich und seiner Frau Margaretha Kahm und 1633 (nach der schwedischen Plünderung) bei dem kurköln. Oberkellner zu Lechenich (Kr. Euskirchen), Nikolaus Kahm (Kham) und seiner Frau Maria Merzenich aufgenommen hatte. Die Stadt berief sich auf das landesherrliche Zahlungsmoratorium nach dem französischen Einfall in das Erzstift Köln (1689 in Andernach) und brachte vor, stets zahlungsbereit gewesen zu sein. Sie forderte Aufschub, bis sie die appellatischen Ansprüche mittels ihres Archivs, das man in Sicherheit hatte bringen müssen, nachgeprüft habe. Das RKG bestätigte mit seinen Urteilen vom 24. Nov. 1716 und 17. März 1717 (Bl. 122f.) die vorinstanzliche Entscheidung von 1714 (Bl. 23; 69) zugunsten des Appellaten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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