Jörg Graf zu Löwenstein, Domherr zu Würzburg und Propst des Stiftes zu Öhringen bekennt, dass Hans von Ohrn die Güter, die von der Propstei zu Lehen rühren, dem Stift dieselben eignen wolle; er behält seinen halben Hof zu Windischenbach und ein Gütlein daselbst, den 6. Teil des Zehnten zu Oberohrn und "Hoffen" (=Ober- bzw. Unterhöfen); das Halbteil des Zehnten auf dem Beckynger und in dem Hanholz, in der Nyczenklinge, die Weingärten, die nach Höfen gehören, und was Hans von Ohrn zu Horsberg (=Harsberg) und zu dem Eynhawse gehabt hat; ausgestellt o.O., 1416 (Dienstag nach Unserer Frauen Kerzweihe); Pergament, Siegel: Jörg Graf zu Löwenstein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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