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Nachdem Endres und Lenhard Rösler, Gebrüder zu Weckrieden, dem Bernhard Stattmann, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, und dessen Ehefrau Martha Rössler etliche an ihrem Wohnort befindliche, aus der Erbmasse des Hans Rössler stammende Güter abgekauft haben, verschreiben sie den Verkäufern einen Schilling und zwei Heller jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds aus den Kaufobjekten, garantieren stets pünktliche Bezahlung jeweils auf Martini und räumen denselben auch namens ihrer Erben für den Fall der Säumigkeit Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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