Erzbischof W(ikbold) von Köln an die Äbtissin und den Konvent von
Essen: Als er am 25. März nach Münchhausen (Monichehusen) file://fn@01
gekommen sei, um mit dem Erzbischof von Trier zusammenzutreffen und dann bei
seiner Rückkehr am nächsten Sonntag ihren Tag zu Breisig (Brisike)
wahrzunehmen, habe ihm jener geschrieben, er möge den anges-agten Tag
aufschieben und die Weine von Breisig freigeben lassen, wie sie des näheren
aus dessen beigefügtem Brief ers-ehen könnten. Darauf habe er dem Trierer
geantwortet, dass sie schon kostspielige Schritte getan hätten, um ihr Recht
an dem Breisiger Zehnten zu erweisen, und dass er ihnen desh-alb keinen
Gegenbefehl geben könne, es auch nicht seine Sache sei, sich in ihr Recht zu
mischen und die durch das Essener Gericht zu Breisig arrestierten Weine
freizugeben, das er sie aber ermahnt habe, zu jenem Tag zu erscheinen, um
öffentl-ich ihr Recht darzulegen, was der Trierer ja auch immer erbeten
habe. Es gefalle ihm mehr, dass der Mangel in der Verfolgung des Rechtsweges
bei den Herren von St. Floryn [in Koblenz] und und nicht bei ihnen sei.
Deshalb scheine es ihm ratsam, dass sie nicht weiter vorgingen, sondern sich
zurückhielten und, da der Erzbischof von Trier und die Herren von St. Florin
nicht zu dem angesetzten Tag kommen würden, zwei oder drei mit der
Rechtslage vertraute Kleriker nach Breisig schickten, die sähen, ob jemand
dort erscheine, und dann zu ihm kämen. Er habe den Kölner Offizial bei sich
und werde die Kleriker inf-ormieren lassen, wie sie antworten sollten, wenn
es an der Zeit sei. Er könne ihnen auf Wunsch auch seine Freunde mitg-eben.
Datum apud Monichehusen in die annunc. predicte (b. Marie
virg.).