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Klage des Philipp Eickhof ./. Wenning zu Angelmodde und dessen Mieter Distelman wegen Beschädigung des Hinterhauses
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Enthält: Klage des Schneiders Philipp Eickhof gegen Hosenmacher Wenning zu Angelmodde und dessen Mieter Hauptmann Distelman, 1781, wegen Beschädigung des Hinterhauses des Klägers. Kläger wohnt auf der Hörsterstraße neben dem Hause des Hofrats Groninger, in dem die Jungfer Wenner wohnt.