Propst Johann von Stockheim, Dechant Philipp Hilche und das Kapitel des St. Bleidenstadt einigen sich mit der Gemeinde Habenscheid in der Weise, daß sie derselben zum Chore eine jährliche bisher vom Kaplan zu Cramberg ins Stift gezahlte Rente überlassen, während die Gemeinde sich verpflichtet, wegen dieses Chores nie mehr weitere Ansprüche und Forderungen dem Stifte gegenüber zu erheben.