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Bernhard von Rinderbach verkauft mit Zustimmung seiner Kinder Ludwig und Barbara, Witwe Wilhelms von Gemmingen, um 1.850 fl (neunzehendhalbenhundert) an Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall die Hälfte des Gerichts in Westheim samt Besetzungsrecht sowie lehenbare und allodiale Güter samt Gülten, Zinsen, Dienstbarkeiten und Nutzungen in Schwäbisch Hall, Uttenhofen, Rieden, Raibach, Altdorf, Zimmern, Gelbingen u.a. Orten. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verzichtet auf alle an den Objekten bisher gehabten Ansprüche und gewährleistet auch namens seiner Erben das Geschäft. Seine Erbbeständer und Güterbesitzer hat er aus ihren Pflichten entlassen und an die Stadt Hall als ihre neue Obrigkeit verwiesen, der sie huldigen und künftig gehorsam sein sollen; die auf die Objekte bezüglichen Briefe und Gültregister will er baldmöglichst aushändigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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