Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Meister Hermann von Neuss (Newss), Licentiat in der Arznei, zu seinem Arzt, Rat und Diener. Diesen hatte zuvor die Universität Heidelberg und ihr Rektor auf ihre Lektur der Arznei, die einst Jodocus von Giengen (Jost Martini) (+) innegehabt hatte, mit Willen des Pfalzgrafen aufgenommen. Hermann soll dem Pfalzgrafen, seinen Leibeserben und Hofgesinde mit seiner Arzneikunst behilflicht sein. Besonders soll er auf den Pfalzgrafen und seine Leibeserben achten und diese beim Eindruck einer Krankheit zu dem mahnen, was ihnen nützlich ist. Er soll darauf achten, dass die ihnen verabreichte Medizin frisch und reinlich gemacht ist und ihnen bei Krankheiten keine der Gesundheit abträglichen Speisen oder Getränke aus Küche und Keller gebracht werden. Generell soll er zu allem helfen und raten, was Krankheit verhütet und Gesundheit fördert. Er soll nach seinem Ermessen die Apotheke und den Apotheker zu Heidelberg beaufsichtigen, dass die dortigen Medikamente frisch wären, sodass diese für jeden, der die Apotheke benötigt, zur Verfügung stehen. Wenn er Mängel findet, soll er dies melden und den Apotheker zur Besserung mahnen. Hermann schwört die Einhaltung dieser Bestimmungen, Treue, Huld und Schadenswarnung sowie Geheimnisse zu verschweigen und alles zu tun, was einem frommen, redlichen und treuen Arzt und Diener gebührt. Jährlich sollen daher seine Einkünfte aus der Lektur auf 100 rheinische Gulden aus der pfalzgräflichen Kammer gegen Quittung aufgefüllt werden. Außerdem erhält er ein Hofkleid wie andere Seinesgleichen und für sich und einen Knecht Kost zu Hof.