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Friedrich Ludwig, Graf zu Nassau-Saarbrücken willigt ein in das Tauschgeschäft zwischen dem bisherigen Erbbeständer derder Armruhmühle, Philipp Speth, und dem Müller bei Mosbach, Johannes Krauss, ein, wodurch ersterer sein Erbeleihrecht an der Mühle an letzteren für dessen Mühle und die Summe von 2.280 Gulden verkauft, von welcher der 10. Teil an das Kloster Klarenthal als Laudemium zu entrichten ist. Dem neuen Erbmüller wird die Mühle unter genannten Bedingungen und gegen einen Pachtzins von 80 Mainzer Maltern Korn im Jahre übertragen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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