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Bischof Eberhard von Speyer erlässt zum Schutz des St. German-Stifts gegen die ungehorsamen Untertanen zu Ubstadt und Zeutern eine Weinzehntforderung auf 25 Jahre und erhält dafür ein Viertel des Weinzehnten für diese Zeit eingräumt.
Bischof Eberhard von Speyer erlässt zum Schutz des St. German-Stifts gegen die ungehorsamen Untertanen zu Ubstadt und Zeutern eine Weinzehntforderung auf 25 Jahre und erhält dafür ein Viertel des Weinzehnten für diese Zeit eingräumt.