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Bischof Eberhard von Speyer erlässt zum Schutz des St. German-Stifts gegen die ungehorsamen Untertanen zu Ubstadt und Zeutern eine Weinzehntforderung auf 25 Jahre und erhält dafür ein Viertel des Weinzehnten für diese Zeit eingräumt.
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Bischof Eberhard von Speyer erlässt zum Schutz des St. German-Stifts gegen die ungehorsamen Untertanen zu Ubstadt und Zeutern eine Weinzehntforderung auf 25 Jahre und erhält dafür ein Viertel des Weinzehnten für diese Zeit eingräumt.