Erlaubnis, vier Jahre lang die keine Akzise zu erhöhen
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E1 A 136
Vorl. Nr.: 147
136
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
26. Dezember 1592
Enthält: Kanzler und Räte des Königs v. Spanien im Fürstentum Geldern bekunden aufgrund der Supplikation von Bürgermeister, Schöffen und Räten der Stadt Erkelenz: Diese haben 1588 in Anbetracht der langdauernden Kriegsereignisse, Gefangensetzungen, Lösegeldforderungen (rantzonnerongh), Durchzügen von Soldaten, Inbrandsetzung von Stadtmühle und Gebäuden, wodurch die Stadt großen Schaden erlitten hat und in Schulden geraten ist, vom Hofe die Erlaubnis (octroy) erhalten, auf vier Jahre, beginnend 22. Jan. 1 588, die sogen. kleine Akzise der Stadt, d.h. die Akzise von Wein, Malz, Laken, Wolle, Weizen, Fleisch, Öl, Hering, zu erhöhen und die Taxen von diesen Waren zur Abtragung der Schulden zu verwenden. Da die Belastung der Stadt noch immer andauert, gestatten sie die Verlängerung dieser Erhöhung der Akzisen und deren Verwendung um weitere vier Jahre für den Zeitraum vom 22. Jan. 1593 bis 21 . Jan. 1597 .
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:50 MEZ