Kaspar Holp von Bissingen, wegen Teilnahme am Bauernaufruhr zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte aus der Haft entlassen, schwört U.. Außerdem verpflichtet er sich, künftig seine Pflicht als Gelobter und Geschworener zu erfüllen und zur Buße 10 Gulden an den Herzog zu zahlen, je 5 an den beiden nächstfolgenden Martinstagen zu Händen eines Vogtes oder Kellers zu Kirchheim. Er stellt ferner 2 Bürgen, die mit 10 Gulden für die Einhaltung der genannten Zahlungsverpflichtung und mit 100 Gulden für die Ausführung aller anderen Punkte dieser Verschreibung haften. Holp hatte am St. Jakobstag (25. Juli) desselben Jahres, als die 200 Mann aus der Stadt und dem Amt Kirchheim nach Cannstatt und Waiblingen H. Ulrich zuziehen sollten, ohne Befehl Briefe zwischen Kirchheim und Weilheim hin- und herbefördert, des Inhalts, man sollte sich zusammenrotten, jenen nacheilen und treulos mit ihnen handeln. Bürgen: Hans Holp, sein Vater, und Diepold Schnider, sein Schwäher, beide von Bissingen