Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er in den Irrungen zwischen Graf Johann von Wertheim (+) einerseits und Erasmus, Heinrich, Hans und Georg Hund [von Wenkheim] andererseits einen Vertrag aufgerichtet hatte, wonach der Pfalzgraf den Hund von Wenkheim etliche Gelder ausrichten sollte, die ihm nach dem Tode Johanns von Graf Michael von Wertheim erstattet werden sollten. Der Pfalzgraf hat ihnen 264 Gulden 12 1/2 Albus bezahlt. Darüber hinaus hat er Graf Michael, als er sein Vitztum zu Amberg war, 114 Viertel Korn, 198 Viertel 1 "seßer metzen" Hafer, und 1 Viertel Gerste geliehen. Dabei werden 3 Viertel Korn und 4 Viertel Hafer für 1 Gulden gerechnet, die Gerste für 8 Albus. Insgesamt bleibt Graf Michael von Wertheim dem Pfalzgrafen damit 352 Gulden 7 1/2 Albus schuldig. Der Pfalzgraf zieht die Summe an den 600 Gulden Dienstgeld ab, die er Michaels Vetter Graf Johann schuldig geblieben ist, quittiert und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche an den genannten Ausständen.