Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er in den Irrungen zwischen Graf Johann von Wertheim (+) einerseits und Erasmus, Heinrich, Hans und Georg Hund [von Wenkheim] andererseits einen Vertrag aufgerichtet hatte, wonach der Pfalzgraf den Hund von Wenkheim etliche Gelder ausrichten sollte, die ihm nach dem Tode Johanns von Graf Michael von Wertheim erstattet werden sollten. Der Pfalzgraf hat ihnen 264 Gulden 12 1/2 Albus bezahlt. Darüber hinaus hat er Graf Michael, als er sein Vitztum zu Amberg war, 114 Viertel Korn, 198 Viertel 1 "seßer metzen" Hafer, und 1 Viertel Gerste geliehen. Dabei werden 3 Viertel Korn und 4 Viertel Hafer für 1 Gulden gerechnet, die Gerste für 8 Albus. Insgesamt bleibt Graf Michael von Wertheim dem Pfalzgrafen damit 352 Gulden 7 1/2 Albus schuldig. Der Pfalzgraf zieht die Summe an den 600 Gulden Dienstgeld ab, die er Michaels Vetter Graf Johann schuldig geblieben ist, quittiert und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche an den genannten Ausständen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er in den Irrungen zwischen Graf Johann von Wertheim (+) einerseits und Erasmus, Heinrich, Hans und Georg Hund [von Wenkheim] andererseits einen Vertrag aufgerichtet hatte, wonach der Pfalzgraf den Hund von Wenkheim etliche Gelder ausrichten sollte, die ihm nach dem Tode Johanns von Graf Michael von Wertheim erstattet werden sollten. Der Pfalzgraf hat ihnen 264 Gulden 12 1/2 Albus bezahlt. Darüber hinaus hat er Graf Michael, als er sein Vitztum zu Amberg war, 114 Viertel Korn, 198 Viertel 1 "seßer metzen" Hafer, und 1 Viertel Gerste geliehen. Dabei werden 3 Viertel Korn und 4 Viertel Hafer für 1 Gulden gerechnet, die Gerste für 8 Albus. Insgesamt bleibt Graf Michael von Wertheim dem Pfalzgrafen damit 352 Gulden 7 1/2 Albus schuldig. Der Pfalzgraf zieht die Summe an den 600 Gulden Dienstgeld ab, die er Michaels Vetter Graf Johann schuldig geblieben ist, quittiert und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche an den genannten Ausständen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 224
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1498 März 4 (uff sontag invocavit)
fol. 274r-274v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertragk zuschen grave Hanßen von Wertheym und Aßmus Heinrich Hansen und Georgen Hunden".
Hund von Wenkheim, Erasmus; erw. 1498
Hund von Wenkheim, Hans; erw. 1498
Hund von Wenkheim, Heinrich (Heinz); erw. 1494
Hund von Wenkheim, Jörg; erw. 1495
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:14 MESZ
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