Der Priester Bernhard Neithardt, Kaplan am St. Barbara Altar in der Neithardtkapelle im Ulmer Münster, verleiht Wolfgang Hecking von Roth ("Rot bey Pfaffenhofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] auf Lebenszeit ein Lehen seiner Pfründe in Roth, das zuvor der verstorbene Peter Freitag bewirtschaftet hat. Dieser muss das Lehen in gutem Kulturzustand halten und darf nichts von seinen Zugehörungen verpfänden oder verkaufen. Dem Kaplan hat er davon jedes Jahr 6,5 Imi Roggen und 6,5 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund und 4 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn zu liefern. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnissen in der Lieferung der Abgaben sowie nach dem Tod des Beliehenen oder des Kaplans fällt das Lehen wieder an die Kaplanei zurück. Verlässt der Beliehene das Lehen vorzeitig oder verstirbt, dann stehen dem Kaplan 4 Schilling Heller als Weglöse zu. Wenn der Kaplan allerdings seine Pfründe vertauscht, dann hat der Beliehene dem neuen Kaplan keinen Handlohn zu entrichten.