Nach dem Tode des Gerd Swarte wird zwischen den Vormündern seiner Kinder, Herrn Johan Wilke, Pastor zu Menden, und Mertin Deylinckhoff, einerseits und den von der Witwe Katherina gekorenen Vormündern, den Bürgermeistern Diderich und Hinrich Zeliolen gen. Brandes, ihren Brüdern, andererseits folgender Erbvergleich über Swartes Verlassenschaft geschlossen: Die Kinder sollen 2 Morgen Land am langen Kampe erhalten (die stehen für 20 Gulden), die jetzt ihr Stiefvater Herman Beneditte beackert, ferner 4 Morgen Land am Wulffenberge, die die Wulfen für 60 Gulden verpfändet haben, 4 Scheffel Hartkorn aus dem Schade-Hof zu Maweck (Mawicke), die von Johan von Melxter für 12 Goldgulden versetzt sind, dagegen soll die Mutter haben alles fette Land mit der Saat, das Pferd und alle fahrende Habe, wofür sie aber die dem Propst zu St. Walpurgis schuldigen 60 Gulden zu zahlen übernimmt, dazu soll die Mutter den Kindern 10 Gulden geben, die Braupfanne, alles Braugerät und das Bier im Keller behalten u. den Kindern dafür 40 Gulden zahlen, den von dem verstorbenen Gerd angekauften Rykenberg soll die Mutter gegen Zahlung von 27 Goldgulden an die Kinder behalten, von dem einzeln aufgeführten Hausgerät sollen Mutter u. Kinder je die Hälfte bekommen, das Haus aber, in dem sie wohnt, und der Gadem an der Strasse ungeteilt bleiben, die benannten Rentenzahlungen an den Schulzen zu Vlederke, Johan Wever, Bettcken Papen und Mychel Winckel soll die Mutter bezahlen. Wenn sie das Haus bewohnen will, soll auch die Rente aus dem Gadem empfangen mit Ausnahme von 25 Schilling jährlich, die Herr Johann zeitlebens zu erheben hat und die nach seinem Tode an die Kinder und nicht an das Kloster fallen sollen. Von dieser Schedung sind je eine Ausfertigung den beiden Parteien ausgehändigt.

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