Die nach Abgang des Mannesstamms der Familie von Rieppur als Lehensträger des Schlosses Obermönsheim samt Zugehörde von denen von Reischach als Schwesterkindern des letzten Lehensmanns auf die Erbfolge gemachten, aber zu Gunsten der Enkelin eines Bruders von dem Lehenhof entschiedenen Ansprüche, sofort auf feischachisches Ansuchen zur rechtlichen Erledigung niedergesetzte Lehengericht, die Intervention des kurfürstlichen Fiskus und rechtliche Entscheidung der Sache (Pars I)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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