Hans Durrss zu Jungingen verkauft dem Hans Bronn, gleichfalls zu Jungingen, um 11 fl in Landeswährung seine nach Anstößern näher bezeichneten drei Viertel eines Ackers "auf dem Setzinger", die nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet sind. Der Verkäufer verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche, die er je an gen. Objekt gehabt hat, überträgt dasselbe, quittiert den Erhalt des Kaufpreises und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.