(1) W 4062 (2)~Kläger: Johann Henrich Wippermann, Kämmerer in Lemgo, (Kl.) (3)~Beklagter: Jost Henrich Culemann, Hörstmar, (Bekl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Christian Hartmann von Gülich 1722 ( Subst.: Lic. C. C. Dimpfel Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Goy 1722 ( Subst.: Dr. Ludwig Ernst Hert (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Der Appellant hatte bezüglich einer Wiese des Appellaten, die früher Bürgerland gewesen war, das Einlöserecht des Stadtbürgers (jus retractus civium) wahrnehmen wollen. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß dieser Anspruch von beiden Vorinstanzen abgewiesen wurde. Der Appellant betont die Gültigkeit dieses Rechtes in fast ganz Deutschland und verweist darauf, daß es in den Lemgoer Statuten festgeschrieben sei. Diese seien gültig, da Lemgo das Statuarrecht besitze, sie vom Landesherren bestätigt seien, der Lemgoer Richter darauf vereidigt werde und auch die lipp. Kanzlei sich daran halte (mit Belegen). Er wendet sich gegen die vorinstanzliche Argumentation des Appellaten, der die Gültigkeit bestritten hatte, da die Lemgoer Statuten nicht vom (jetzt regierenden) Landesherren bestätigt seien, die fragliche Passage, da die darin benannten Strafen nicht eingetrieben würden, offensichtlich nicht in Übung sei, ein solcher Anspruch im allgemeinen Zivilrecht (jus civile) nicht begründet sei, und eine Gültigkeit des Anspruchs nur für Ländereien, die während des Krieges verkauft worden seien, anerkannt hatte sowie darauf verwiesen hatte, daß ihm der Lemgoer Magistrat die Kontributionsfreiheit für die Wiese verkauft, also von dem Besitzwechsel an einen Nichtbürger gewußt und ihn anerkannt habe. Der Appellant betont dagegen die allgemeine wie spezielle Gültigkeit des Einlöserechtes und erhebt Einwände gegen das vorinstanzliche Verfahren auf Grund von Formfehlern bei der Urteilsverkündung. (6)~Instanzen: 1. Gogericht zu St. Johann mit Rat der Juristenfakultät der Universität Duisburg 1717 - 1718 ( 2. Lipp. Kanzlei zu Detmold mit Rat der Juristenfakultät der Universität Gießen 1718 - 1721 ( 3. RKG ? - ? (1586 - 1722) (7)~Beweismittel: Acta priora (Bd. 2), mit Akten 1. Instanz (ebd. Bl. 144 - 221). Rationes decidendi (Bd. 1 Bl. 81 - 93). Extrakt aus den 1586 revidierten Lemgoer Statuten, Über Käufe und Verkäufe der Erbgüter (Bd. 1 Bl. 7, 41 - 42). Lemgoer Richter-Eid (Bd. 1 Bl. 9, 51). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 8 cm; Bd. 1: 3 cm, 93 Bl., lose; Protokoll ohne Einträge, 35 unquadrangulierte Aktenstücke, davon 34 prod. zwischen 28. August (29) und 14. September 1722, 1 undatiert; Bd. 2: 5 cm, Bl. 94 - 407, geb.; unquadranguliert und undatiert.