Die sechs aus der ersten Ehe des des verstorbenen Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen mit seiner ebenfalls verstorbenen ersten Frau Anna Schenkin von Stauffenberg, geborene von Rechberg von Hohenrechberg, stammenden Söhne Werner Schenk von Stauffenberg, Komtur des Deutschen Ordens zu Straßburg, Albrecht Schenk von Stauffenberg, Rat von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich und Hauptmann zu Konstanz, Hans Schenk von Stauffenberg zu Amerdingen, Georg Schenk von Stauffenberg, kaiserlicher Fürschneider, Wilhelm Schenk von Stauffenberg, Diener von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich und Sebastian Schenk von Stauffenberg, Forstmeister der Markgrafschaft Burgau, vereinbaren eine brüderliche Erbteilung über das von von ihrem Vater hinterlassene und bisher von ihnen gemeinsam besessene und genutzte Eigentum mit allen Einkünften. Vor dieser Erbteilung wurden alle aus dem Heiratsvertrag und Testament bestehenden Ansprüche und Forderungen ihrer Stiefmutter Anna Schenkin von Stauffenberg, geborene Speth von Sulzburg, in ihrer Gegenwart, in Anwesenheit von Sixt Werner Schienen vom Schienenberg zu Gamerschwang als ihres hierzu erbetenen Vogtes und Pflegers und mit Unterstützung von Sigmund von Hornstein, Landkomtur der Ballei Elsaß und Burgund des Deutschen Ordens und Komtur zu Altshausen, Georg von Ow zu Hirrlingen und Hans Pangratz von Freyberg zu Neusteußlingen als hierzu erbetenen Mittelspersonen erfüllt. In ihrer Erbteilung vereinbaren die sechs Brüder hauptsächlich: Obwohl ihr verstorbener Vater bestimmt hatte, dass sein hinterlassenes Eigentum unter seinen Söhnen gleichmäßig aufgeteilt werden sollte, überlassen Werner Schenk, Hans Schenk, Georg Schenk, Wilhelm Schenk und Sebastian Schenk von Stauffenberg, das gesamte Hab und Gut ihres verstorbenen Vaters mit dem Schloß und Dorf Wilflingen und Enhofen mit allen Rechten und Gerechtigkeiten für 48000 fl und den Burgstall Schatzberg, das Dorf Egelfingen mit der zugehörigen Vogtei, der niedergerichtlichen Obrigkeit und Herrschaftsrechten und die Güter, Zinsen und Gülten zu Egelfingen, Billafingen, Emerfeld und Langenenslingen (Enslingen) für 4000 fl. Falls Albrecht Schenk von Stauffenberg oder seine Erben diese Güter wieder verkaufen, können seine fünf Brüder und ihre ehelich geborenen Söhne von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Die im Testament ihres verstorbenen Vaters vom 11. April 1554 genannten Jahrtage in der unteren Pfarrkirche in Wilflingen werden von Albrecht Schenk von Stauffenberg erfüllt, dem dafür 300 fl von der Kaufsumme abgezogen werden. Außerdem übernimmt er die Versorgung der Stiefmutter in ihrem vor kurzem in Wilflingen neu erbauten Witwensitz. Die ausführlich genannten ablösigen Zinsen, Hauptgüter und Zinsbriefe über eine Summe von 64700 fl werden unter alle sechs Brüder gleichmäßig aufgeteilt. Das Erbteil von Albrecht Schenk von Stauffenberg wird von der Kaufsumme abgezogen, der seinen Brüdern daraufhin noch 40916 fl 40 kr schuldig bleibt. Die vorhandenen Zinsbriefe und Zinsen werden ebenfalls unter die sechs Brüder aufgeteilt. Mit Ausnahme des Anna Schenk von Stauffenberg in ihrem Heiratsvertrag zugesicherten Erbes wird auch der Rest der beweglichen und unbeweglichen Hinterlassenschaft von Sebastian Schenk von Stauffenberg unter die sechs Brüder gleichmäßig aufgeteilt. Abschließend Bestimmungen für den Fall eines Rückkaufes der Güter durch die fünf Brüder von Albrecht Schenk von Stauffenberg, deren Söhne oder Erben und die Bürgschaftsübernahme aller sechs Brüder für die von ihrem Vater hinterlassenen Gewähr- und Mitgültschaften.