Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Herausgabe des Gutes Bartelshagen
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0228
Rep. 29, Nr. 439
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1642-1702) vor 04.08.1702-03.03.1703
Kläger: (2) Dr. Henning Joachim Gerdes, Vizeprotonotar und Sekretär am Tribunal
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Direktor am Pommerschen Hofgericht
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (P)
Fallbeschreibung: Im Jahre 1642 hat Baltzer Datenberg dem späteren Vizepräsidenten des Tribunals David Mevius Teile des Dorfes Bartelshagen als Gegenwert für 2.136 fl. Schulden pfandweise überlassen. Pächter des Dorfes war seinerseit Cord Parow, nach dessen Tod Johann Kempe. Dieser wollte seit 1655 keine Pacht mehr bezahlen, sondern forderte von Datenberg 1.000 fl. Meliorationskosten, die dieser jedoch nicht hatte. Einige Jahre später stellte Kempe dem Hofgericht eine Rechnung über Forderungen von 8760 fl.18s an die Erben Datenbergs. In all den Jahren hat er Mevius keine Pacht gezahlt, sondern nur die Zinsen von dem Geld, das er Datenberg geliehen hatte. Die Forderungen sind nach dem Tode Mevius im Jahre 1670 auf die Schwiegermutter des Kl.s übergegangen, der Kl. hat sie von ihr geerbt und will sie nun bei der Witwe Kempes eintreiben (3.469 fl. 18s). Diese bittet darum, sie gegen die Forderungen des Bekl. vor dem Hofgericht zu schützen, der sie aus dem Gut vertreiben und dieses wiedereinlösen will. Der Kl. stellt klar, daß Boltenstern seine Forderungen gegen die Erben Mevius, mithin gegen ihn richten solle, nicht gegen eine Pächterin. In dem Hofgerichtsprozeß fordert der Bekl. 17.700 fl. aus dem Gut und die sofortige Rückgabe an ihn. Der Kl. ist vor dem Hofgericht nicht gehört, aber zur Verkündung des Urteils geladen worden. Dagegen queruliert der Kl. und bittet das Urteil des Hofgerichts aufzuheben und den Bekl. zu veranlassen, eine ordentliche Reluitionsklage gegen ihn als Erben Mevius vor dem Tribunal einzureichen. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 04.08.1702 zur Einsendung der Akten auf und verbietet ihm, die Witwe Kempe aus Bartelshagen zu vertreiben. Am 23.09. erklärt der Bekl. die Querulation für "frivol" und bittet sie abzuweisen, da die Forderungen Mevius, auf die sich der Kl. beruft, im Konkursprozeß Datenbergs wegen zahlreicher anderer Forderungen keine Beachtung finden konnten. Da der Bekl. selbst mit Altenhagen belehnt worden ist und Bartelshagen dazugehört, fordert er die Herausgabe des Gutes an ihn und die Rückverweisung des Falles an das Hofgericht. Am 24.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten der Vorinstanz, die er am 27.10. erhält. Am 14.12. beschwert sich der Bekl. darüber, daß er Kl. noch nicht um Eröffnung der Akten der Vorinstanz gebeten habe und übenrimmt dies. Am 20.12.1702 verteidigt sich der Kl. gegen diese Vorwürfe und unterstützt den Antrag auf Eröffnung der Akten. Am 22.01.1703 ergänzt er seinen Querulationsschriftsatz, am 22.01.1703 sendet das Hofgericht seine Rationes decidendi in dem Fall ein. Auf Bitte der Parteien vom 22.01. setzt das Tribunal am 26.01. den 07.02. zur Eröffnung der Prozeßakten an, am 03.03.1703 erteilt das Tribunal Kopien von den Beilagen. Für die weiteren Verhandlungen siehe Nr. 0229.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1702 2. Tribunal 1702-1703
Prozessbeilagen: (7) Pfandverschreibung über Teile von Bartelshagen von Baltzer Datenberg zu Ahrenshagen an David Mevius vom 16.03.1642; Pachtvertrag zwischen Datenberg, Mevius und Melcher Parow vom 19.09.1643; Mandat des Greifswalder Hofgerichts an Kl. vom 15.06.1702; Ladung des Greifswalder Hofgerichts an den Kl. vo 12.07.1702; Supplik des Bekl. an das Hofgericht (o.D.); von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 27.07.1702; Forderungen des Kl.s aus Bartelshagen (3.469 fl. 18s); Schreiben der Maria Jansen, Witwe Kempe an Dr. Jacob Lemke vom 22.12.1681; Auszug aus dem Schriftsatz des Kl.s vor dem Hofgericht (o.D.); von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13.10.1702; Verzicht der Margarethe Mörder, Ehefrau Baltzer Datenbergs, auf alle Ansprüche auf Bartelshagen zugunsten von David Mevius vom 28.03.1642; Räumungsbefehl des Hofgerichts an Maria Jantzen, Witwe Johann Kempes, vom 19.09.1702; Erklärung der Maria Jansen vom 20.01.1702; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; vom Greifswalder Notar Christoph Polemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.08.1702
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Direktor am Pommerschen Hofgericht
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (P)
Fallbeschreibung: Im Jahre 1642 hat Baltzer Datenberg dem späteren Vizepräsidenten des Tribunals David Mevius Teile des Dorfes Bartelshagen als Gegenwert für 2.136 fl. Schulden pfandweise überlassen. Pächter des Dorfes war seinerseit Cord Parow, nach dessen Tod Johann Kempe. Dieser wollte seit 1655 keine Pacht mehr bezahlen, sondern forderte von Datenberg 1.000 fl. Meliorationskosten, die dieser jedoch nicht hatte. Einige Jahre später stellte Kempe dem Hofgericht eine Rechnung über Forderungen von 8760 fl.18s an die Erben Datenbergs. In all den Jahren hat er Mevius keine Pacht gezahlt, sondern nur die Zinsen von dem Geld, das er Datenberg geliehen hatte. Die Forderungen sind nach dem Tode Mevius im Jahre 1670 auf die Schwiegermutter des Kl.s übergegangen, der Kl. hat sie von ihr geerbt und will sie nun bei der Witwe Kempes eintreiben (3.469 fl. 18s). Diese bittet darum, sie gegen die Forderungen des Bekl. vor dem Hofgericht zu schützen, der sie aus dem Gut vertreiben und dieses wiedereinlösen will. Der Kl. stellt klar, daß Boltenstern seine Forderungen gegen die Erben Mevius, mithin gegen ihn richten solle, nicht gegen eine Pächterin. In dem Hofgerichtsprozeß fordert der Bekl. 17.700 fl. aus dem Gut und die sofortige Rückgabe an ihn. Der Kl. ist vor dem Hofgericht nicht gehört, aber zur Verkündung des Urteils geladen worden. Dagegen queruliert der Kl. und bittet das Urteil des Hofgerichts aufzuheben und den Bekl. zu veranlassen, eine ordentliche Reluitionsklage gegen ihn als Erben Mevius vor dem Tribunal einzureichen. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 04.08.1702 zur Einsendung der Akten auf und verbietet ihm, die Witwe Kempe aus Bartelshagen zu vertreiben. Am 23.09. erklärt der Bekl. die Querulation für "frivol" und bittet sie abzuweisen, da die Forderungen Mevius, auf die sich der Kl. beruft, im Konkursprozeß Datenbergs wegen zahlreicher anderer Forderungen keine Beachtung finden konnten. Da der Bekl. selbst mit Altenhagen belehnt worden ist und Bartelshagen dazugehört, fordert er die Herausgabe des Gutes an ihn und die Rückverweisung des Falles an das Hofgericht. Am 24.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten der Vorinstanz, die er am 27.10. erhält. Am 14.12. beschwert sich der Bekl. darüber, daß er Kl. noch nicht um Eröffnung der Akten der Vorinstanz gebeten habe und übenrimmt dies. Am 20.12.1702 verteidigt sich der Kl. gegen diese Vorwürfe und unterstützt den Antrag auf Eröffnung der Akten. Am 22.01.1703 ergänzt er seinen Querulationsschriftsatz, am 22.01.1703 sendet das Hofgericht seine Rationes decidendi in dem Fall ein. Auf Bitte der Parteien vom 22.01. setzt das Tribunal am 26.01. den 07.02. zur Eröffnung der Prozeßakten an, am 03.03.1703 erteilt das Tribunal Kopien von den Beilagen. Für die weiteren Verhandlungen siehe Nr. 0229.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1702 2. Tribunal 1702-1703
Prozessbeilagen: (7) Pfandverschreibung über Teile von Bartelshagen von Baltzer Datenberg zu Ahrenshagen an David Mevius vom 16.03.1642; Pachtvertrag zwischen Datenberg, Mevius und Melcher Parow vom 19.09.1643; Mandat des Greifswalder Hofgerichts an Kl. vom 15.06.1702; Ladung des Greifswalder Hofgerichts an den Kl. vo 12.07.1702; Supplik des Bekl. an das Hofgericht (o.D.); von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 27.07.1702; Forderungen des Kl.s aus Bartelshagen (3.469 fl. 18s); Schreiben der Maria Jansen, Witwe Kempe an Dr. Jacob Lemke vom 22.12.1681; Auszug aus dem Schriftsatz des Kl.s vor dem Hofgericht (o.D.); von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13.10.1702; Verzicht der Margarethe Mörder, Ehefrau Baltzer Datenbergs, auf alle Ansprüche auf Bartelshagen zugunsten von David Mevius vom 28.03.1642; Räumungsbefehl des Hofgerichts an Maria Jantzen, Witwe Johann Kempes, vom 19.09.1702; Erklärung der Maria Jansen vom 20.01.1702; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; vom Greifswalder Notar Christoph Polemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.08.1702
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:30 MEZ