1521 Juni 25 (Aftermontag nach Johannis Bapt.), Aalen Melchior, Abt des Zisterzienserklosters Königsbronn, und Zimbrecht Hitzler (Symbrecht Hytzler), Verwalter der Pflege und Forstmeister zu Heidenheim, schlichten den Streitigkeiten zwischen Junker Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden und Bürgermeister und Rat der Stadt Aalen wegen der Nutzung, des Wasserlohs (Wasserlauch): 1) Die Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien sind beigelegt. 2) Beide können das Wasserloh mit Beweidung (Tryb, Tratt) und Beholzung altem Herkommen nach nutzen. 3) Das Wasserloh wird nicht weiter gerodet. In die Erträge der Rodungen sollen sich beide Parteien teilen. 4) Falls Getreide am Wasserloh angebaut ist, erhält jeder Zugang zum Seinigen nur mit Erlaubnis des anderen. Nach der Ernte stehen Beweidung und Zugang (Tryb und Tratt, Weg und Steg) beiden Parteien altem Herkommen nach offen. 5) Die Rechte der übrigen Anstößer bleiben von diesen Vertrag unberührt. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieser Urkunde. Sr.: 1) Abt Melchior (unnser Abbtey Secret und Insigel), 2) Zimbrecht Hitzler Ausf. Perg. - 2 Sg. abg. -Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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