Johann Graf zu Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und Diez bekundet, daß Peter Franck, Diener und Windhetzer seines + Vetters Graf Johann zu Nassau-Beilstein, für diesen 100 Gulden Kapital und 30 Gulden Zins an + Johann Gumpel (auch Gömpel) und dessen Miterben, laut Urkunde von Dillenburg 6. Januar 1553, bezahlt hat, für die des Grafen Hof zu Rodenroth verpfändet war. Der Aussteller bestätigt, daß Peter Franck dafür der Hof verpachtet worden ist, den dieser für 4 Malter Hafer, Martini, in die Kellerei Beilstein, auch bis zur Ablösung der 130 Gulden behalten soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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