Otto Widerl und Diemud, seine Ehefrau, von [Moos]Inning bekunden, dass Abt Alto von St. Emmeram ihnen die Mühle und das Mühllehen des Klosters in [Moos]Inning verliehen hat, wobei die ersten vier Jahre für die Mühle abgabenfrei sein sollen. Darüber setzen sie Friedrich Widerl von Weickaring, seinen Bruder, Seifried Gleichsner zu [Moos]Inning und Heinrich Walther zu [Moos]Inning als Bürgen. S1: Ulrich Pucher zu Gelting. S2: Hans Ecker, Richter von Erding