Burggraf Ludolf und die Burgmannen zu Friedberg bekunden, daß vor ihnen Ritter Richwin von Gontershausen (Guntershusen) und sein Bruder, der Kleri...
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Urk. 26, 27
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1225-1249
1234Januar 28
Ausf., Perg., durch Moder z. T. zerstört und aufgeklebt. - Beide urspr. anh. Sg. (Burggraf und Burgmannen) fehlen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum a. d. 1234, 5. kalendas februarii, indictione 8.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Burggraf Ludolf und die Burgmannen zu Friedberg bekunden, daß vor ihnen Ritter Richwin von Gontershausen (Guntershusen) und sein Bruder, der Kleriker Wigand, ihre sämtlichen Eigengüter dem Kloster Haina (Haegene) übergeben haben, und zwar: in Gontershausen einen Hof mit allem Zubehör; in Niederofleiden (inferi'ori U'fleydin) 1 Hufe; in Haarhausen (Horhusen) ½ Hufe; in Bergen (Berge) 1 Hufe und 6 Morgen (iugera) Weinberg; in Heldenbergen (Heldebergin) 1 Hufe, von der 5 leichte Schilling nach Naumburg (Nuwenburc) gegeben werden; in Windecken (Dezelenheim) 1 Hufe und 20 Pfennig; in Altenstadt (Aldenstat) ½ Hufe mit allen zugehörigen Hörigen (homines ser'vili condicione'); in Kirch-Göns (Kirchgunnesse) den Ertrag (fructus) einer Hufe aus dem Besitz von Richwins Ehefrau, solange dieser selbst lebt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burggraf Ludolf
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rupert von Karben (Carben), Konrad von Bergen, Walter von Vilbel ('Fel'wile), Konrad Vogt von Erlenbach (Erlebach), 'Eb'erwin Kranich (Grus) und sein Sohn, sowie alle Burgmannen und Bürger zu Friedberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ferner Richard von Büches (Buchees), Richwin und die Bürger zu Frankfurt (Frankenfort)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: dazu sämtliche Ritter von Heldenbergen (Heldebergen).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 80, Erster Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Burggraf Ludolf und die Burgmannen zu Friedberg bekunden, daß vor ihnen Ritter Richwin von Gontershausen (Guntershusen) und sein Bruder, der Kleriker Wigand, ihre sämtlichen Eigengüter dem Kloster Haina (Haegene) übergeben haben, und zwar: in Gontershausen einen Hof mit allem Zubehör; in Niederofleiden (inferi'ori U'fleydin) 1 Hufe; in Haarhausen (Horhusen) ½ Hufe; in Bergen (Berge) 1 Hufe und 6 Morgen (iugera) Weinberg; in Heldenbergen (Heldebergin) 1 Hufe, von der 5 leichte Schilling nach Naumburg (Nuwenburc) gegeben werden; in Windecken (Dezelenheim) 1 Hufe und 20 Pfennig; in Altenstadt (Aldenstat) ½ Hufe mit allen zugehörigen Hörigen (homines ser'vili condicione'); in Kirch-Göns (Kirchgunnesse) den Ertrag (fructus) einer Hufe aus dem Besitz von Richwins Ehefrau, solange dieser selbst lebt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burggraf Ludolf
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rupert von Karben (Carben), Konrad von Bergen, Walter von Vilbel ('Fel'wile), Konrad Vogt von Erlenbach (Erlebach), 'Eb'erwin Kranich (Grus) und sein Sohn, sowie alle Burgmannen und Bürger zu Friedberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ferner Richard von Büches (Buchees), Richwin und die Bürger zu Frankfurt (Frankenfort)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: dazu sämtliche Ritter von Heldenbergen (Heldebergen).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 80, Erster Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ