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Sonstige rechtsradikale und völkische Verbände
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> II. Reichsangelegenheiten >> S. Innen- und Wirtschaftsverwaltung >> 16. Politische Parteien und Vereine, Sozialismus
1922 - März 1933
Enthält u.a.: Abhaltung militärischer Übungen durch Geheimverbände in Ulm, Jan./Febr. 1923; Gründung einer Kampfgewerkschaft völkischer Verkehrsbeamter in Stuttgart, April 1924; offener Brief an die Verantwortlichen, 15.8.1924; Verbot der Olympia, Juli 1926; Tagung des Femeausschusses des Reichstags in München, 30.9.1926; völkische Beschwerdestelle, 1927; deutschvölkischer Katechismus mit Abhandlung "Begriff und Wesen des Völkischen", 1929; Mißbrauch des Untgerrichts zu politischen Zwecken durch einen Lehrer der Oberrealschule Tübingen, 1930/31; Schreiben des Reichsführers des Wehrwolf an Reichsinnenminister Dr. Wilhelm Frick zur politischen Lage, 24.3. 1933. siehe auch Nr. 1461 und 1778
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.