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Notariatsinstrument betreffend Ginnheim
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Zweites sehr viel umfänglicheres Notariatsinstrument zu Urk. 1333 desselben Notars. Infolge Moders und Tintenfraßes völlig unleserlich, bezog sich jedoch nach dem Rückvermerk ebenfalls auf Ginnheim.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: vgl. Franz, 5.2, Nr. 1011