Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt verpfändete Leibeigene von Hans von Flersheim dem Alten und Klaus von Flersheim an diese zurück, quittiert den Empfang der entsprechenden Geldsumme und löst die Leibeigenen von Pflichten, Gelübden etc. auf ihn. Ursprünglich hatten Hans und Klaus etliche Eigenleute in der Grafschaft Neuleiningen an Landgraf Hesso von Leiningen für 160 Gulden verpfändet, wovon die Hälfte der Lösung auf Philipp überging. Drei Teile stehen laut einer Verschreibung Hans und Klaus zu, der vierte Teil Philipps Amtmann zu Kaiserslautern.