Friedrich Karl Joseph Erzbischof und Kurfürst von Mainz, Bischof von Worms etc. befreit seinen schutzverwandten Juden Samson Schwab, seine Ehefrau und seine Kinder, solange sie keinen eigenen Haushalt führen und keiner eigenen "Handthierung" nachgehen, im und durch das Erzstift von allem Leibzoll zu Wasser und zu Lande "revocabiliter und aus besonderen Gnaden". Von dem Zoll für zollpflichtige Güter und Waren sind sie nicht befreit. Er gebietet allen Vizedomen, Amtleuten, Kellern und Zollbedienten Samuel Schwab, seine Frau und seine Kinder bei dieser "Freyheit" nicht zu "beschwehren". Bei unrechtmäßiger Benutzung des "Taschenbriefs" droht dem Inhaber eine Bestrafung nach der Zollverordnung und der Verlust dieser Freiheitsrechte für immer. Sekretsiegel wird angekündigt. Auftragsvermerk mit eigenhändigen Unterschriften des Hofkammerpräsidenten Christoph Karl Adam Ludwig Joseph Freiherr von Dienheim und des kurfürstlichen Geheimen Rats und Hofkammerdirektors Johann Heinrich von Linden. Gegenzeichnung durch den Sekretär Adolph Dreymüller. "Gegeben zu St. Martinsburg in Unserer Residenz Stadt Mainz den 23ten im December 1782."