Abt Wibald bekundet, dass der erlauchte Bodo von Homburg einen Hörigen, Hunold, als Wachszinsigen dem hl. Vitus unter der Bedingung übergeben habe, dass Honold in der Verwaltung der vom Grafen Albert von Everostein [Everstein] dem hl. Vitus geschenkten Einkünften, gegen Zahlung des jährlichen Zinses von sieben Solidi, belassen würde. Anno d. i. MCLV indict. IV. prelationis nostre XI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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