Die Grafen Wilhelm und Albeck von Sulz verpflichten sich mit Einwilligung ihrer Mutter, einer geborenen Gräfin von Zweibrücken, nachdem Markgraf Karl II. von Baden die Freilassung der in einer früheren Wittumsverschreibung für des ersteren Gemahlin Maria Cleophe genannten Bürgen zugegeben hat, alle in der Heiratsabrede und in der früheren Verschreibung zu Gunsten des Wittums der genannten Maria Cleophe gemachten Versprechungen zu erfüllen und verbürgen sich dafür mit ihren gesamten Besitzungen.