Die Ulmer Ratsherren Georg Günzburger und Christian Aigenmann sowie der Stadtwerkmann Michael Wirtemberg, derzeit Baugeschworene der Stadt Ulm, entscheiden einen Streit zwischen Klaus Wircker dem Jungen und seinen Pflegern, Matthäus Spengler dem Alten und dem Weber Georg Schmied als Kläger auf der einen Seite sowie dem Ratsherren Heinrich Krafft als Bauherr der Stadt Ulm und Beklagtem auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um den Winkel zwischen den Häusern der Kläger, durch den das Wasser abläuft und Schäden an ihren Häusern anrichtet. Nach einer Besichtigung und der Anhörung der Parteien entscheiden die Baugeschworenen, dass der Bauherr bei jedem Haus, an dem das Wasser in dem Winkel Schäden angerichtet hat, ein Fundament 1,5 Schuh hoch bis unter die Schwelle des Hauses aufmauern lassen soll, und zwar hat dies auf Kosten des Rates zu erfolgen.