Henrich ten Putte, Johann und Henrich, seine ehelichen Söhne bekennen, daß sie anwesend waren, als Walrav von Sombref vor dem Rat der Stadt Essen von dem Heilig-Geist-Hospital zu Essen die Erbrente von drei Maldern Hartkorn aus dem Gut Barnscheid zurückkaufte und dafür und für die noch schuldige Rente des Henrich ten Putte zusammen 44 Gulden jeden Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet entrichtete, für welche Summe sie die Rente auch zurückkaufen können. Wenn die sechs Gulden Erbrente und die Pacht aus dem Gut Barnscheid, die sie Walrav von Sombref schuldig sind, zwischen Martini und Mittfasten nicht oder nur zum Teil bezahlt werden, hat der Gläubiger das Recht, das Gut Barnscheid wieder an sich zu nehmen und zu besitzen und zu nutzen, bis alle Schuld bezahlt ist. - Es siegelt Henrich ten Putte für sich und seine Söhne. - ... up sente Agneten avent der h. jouffern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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