Bischof Christoph Franz zu Würzburg bekundet, dass er Friedrich von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Johann Albrecht, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat. Friedrichs Vetter Philipp Adam von Gemmingen ist in dem Lehen sukzessionsberechtigt.