Wilhelm von Urbach d. J. beurkundet, daß er dem Schenken Albrecht zu Limpurg die Höfe zum Hag zu kaufen gegeben habe und daß in solchem Kaufbrief bestimmt sei, falls der Schöffel Habers, der von den Höfen jährlich gen Plüderhausen fällt, Vogtrecht auf ihm trüge und zu Vogtrecht dargebracht würde, daß der Aussteller und seine Erben dem Schenken Albrecht darum vor dem Bürgermeister und Rat zu Gmünd Recht nehmen solle, was er dem Schenken für solches Vogtrecht geben oder abgehen lassen solle.